Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Definitionen:

a) DIGITURK = Digiturk Europe GmbH, Mainzer Landstraße 211, 60326 Frankfurt am Main, Deutschland.

b) DIGITURK-PROGRAMME = Pay-TV-Programme und On-Demand-Angebote der digitalen Satellitenplattform Digiturk Euro.

c) DIGIKUTU = Digitaler Satellitenreceiver zum Empfang der DIGITURK-PROGRAMME, den der Abonnent im Rahmen eines besonderen Paket-Angebotes von DIGITURK käuflich erworben hat.

d) DIGITAL-RECEIVER = Andere digitale Satellitenreceiver als DIGIKUTU.

e) DIGITALCARD = Digitalkarte zur Dekodierung der DIGITURK-PROGRAMME, die dem Abonnenten zur Nutzung des Abonnements überlassen wird, aber im Eigentum von DIGITURK verbleibt und nach Ablauf der Vertragslaufzeit an DIGITURK zurückzugeben ist.

f) MODUL = ist eine von DIGITURK gegen Entgelt an den Abonnenten gelieferte funktionale Einheit, die zusätzlich am DIGITAL-RECEIVER angebracht oder eingeführt wird und mit dem DIGITAL-RECEIVER zusammen eine Einheit bildet und den Empfang der DIGITURK-PROGRAMME im HD-TV Format ermöglicht.

g) HD-TV = High Definition Television sind Fernsehangebote mit einer höheren Auflösung als beim herkömmlichen Fernsehen, die der Abonnent nur nach Buchung des entsprechenden DIGITURK Angebotes nutzen kann und ihm ein HD-TV tauglicher DIGITAL-RECEIVER zur Verfügung steht.

h) CI+ = Bei „Common Interface Plus“ handelt es sich um eine neue Verschlüsselungsschnittstelle in Receivern und Flachbildfernsehern, die mit einem Modul und einem entsprechenden DIGITAL-RECEIVER oder einem entsprechenden Flachbildfernseher den Empfang von HD-TV Programmen ermöglicht.

1. Gegenstand des Vertrages

1.1. Der Gegenstand dieses Vertrages ist der entgeltliche Empfang der vom Abonnenten ausgewählten DIGITURK-PROGRAMME durch den Abonnenten auf Grundlage der jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DIGITURK. Im Falle der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Abonnent die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt der möglichen Kenntnisnahme zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs wird DIGITURK den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich kündigen; bis dahin wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich sowohl für private als auch für gewerbliche Abonnenten. Sofern bestimmte Regelungen ausschließlich im Verhältnis zu privaten Abonnenten oder ausschließlich im Verhältnis zu gewerblichen Abonnenten anwendbar sind, wird hierauf in der jeweiligen Bestimmung hingewiesen.

1.3. Der Abonnent kann beim Vertragsschluss wählen, ob er einen Vertrag für private Abonnenten oder einen Vertrag für gewerbliche Abonnenten abschließt. Der Vertrag für private Abonnenten berechtigt nicht zum Empfang der DIGITURK-PROGRAMME zu gewerblichen Zwecken (wie z.B. in Gaststätten, auf öffentlichen Plätzen oder in Geschäftsräumen), und zwar weder durch den privaten Abonnenten selbst noch durch Dritte. Private Abonnenten dürfen die DIGUTURK-PROGRAMME auch nicht öffentlich wiedergeben oder durch Dritte öffentlich wiedergeben lassen, unabhängig davon, ob hierbei ein Eintrittsgeld erhoben wird oder nicht. Private Abonnenten sind insbesondere auch nicht befugt, DIGITURK-PROGRAMME im Rahmen von Veranstaltungen oder in Räumlichkeiten von Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Gemeinschaften wiederzugeben oder durch Dritte wiedergeben zu lassen. Die genannten Verpflichtungen gelten sowohl in Bezug auf das gesamte Abonnement als auch für Teile des Abonnements und sowohl im Hinblick auf das aktuell gesendete Programme als auch für die zeitversetzte Wiedergabe von Aufnahmen.

1.4. Zum Empfang der DIGITURK-PROGRAMME ist ausschließlich der Abonnent berechtigt. Eine Weitergabe der DIGIKUTU, der DIGITALCARD oder des MODULS an Dritte ist nicht gestattet, unabhängig davon, ob diese entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Der Abonnent muss Änderungen des in diesem Vertrag genannten Aufstellungsortes der DIGIKUTU, der DIGITALCARD und des MODULS bzw. eine Änderung des Ortes der Nutzung der DIGIKUTU, der DIGITALCARD und des MODULS, sowie die Änderung seiner Anschrift und Telefonnummer gegenüber DIGITURK unverzüglich schriftlich mitteilen.

2. Inkrafttreten des Vertrages

2.1. Dieser Vertrag tritt unabhängig von der gewählten Zahlungsmodalität mit der Annahme des Teilnahmeantrages des Abonnenten durch DIGITURK in Kraft. Im Falle der Annahme des Teilnahmeantrages durch DIGITURK beginnt der Berechungszeitraum ab dem Zeitpunkt der Lieferung der DIGIKUTU, des MODULS oder der DIGITALCARD an den Abonnementen bzw. durch die Freischaltung der DIGIKUTU, des MODULS oder der DIGITALCARD durch DIGITURK zu laufen. Für die Funktionstauglichkeit der HD-TV Programmangebote über das vom Abonnenten bei DIGITURK käuflich zu erwerbende MODUL, ist zusätzlich ein DIGITAL-RECEIVER erforderlich, dass die Systemvoraussetzungen für eine ordnungsmäßige Funktionsfähigkeit des MODULS erfüllt. Für eine ordnungsmäßige Funktionsweise und einen ordnungsmäßigen Empfang der HD-TV Program¬mangebote muss der DIGITAL-RECEIVER des Abonnenten CI+ unterstützt sein. Der Abonnent ist alleine dafür verantwortlich, dass der vom Abonnenten genutzte DIGITAL-RECEIVER CI+ unterstützt.

2.2. Der Vertragsschluss erfolgt vorbehaltlich eines Widerrufes in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. Auf die Widerrufsbelehrung und die mit dem Widerruf verbundenen Rechtsfolgen wird separat in den jeweiligen Vertragsformularen hingewiesen.

3. Leistungen und Rechte von DIGITURK

3.1. DIGITURK und die von DIGITURK eingesetzten Vertriebspartner sind berechtigt, vom Abonnenten zur Bestätigung der im Vertragsformular angegebenen persönlichen Daten die Vorlage seines Personalausweises/Reisepasses zu verlangen sowie Fotokopien des Personalausweises/Reisepasses für die Vertragsunterlagen zu fertigen. 3.2. Mit In-Kraft-Treten des Abonnementvertrages wird der Abonnent durch DIGITURK ermächtigt, mit dem DIGIKUTU, dem MODUL oder der DIGITALCARD (mit entsprechendem DIGITAL-RECEIVER) die von den abonnierten Programmpaketen umfassten DIGITURK-PROGRAMME freizuschalten und in Anspruch zu nehmen. Die DIGITALCARD verbleibt im Eigentum von DIGITURK. Die DIGIKUTU und das MODUL werden vom Abonnenten bei DIGITURK oder beim von DIGITURK eingesetzten Vertriebspartner käuflich erworben und bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung durch den Abonnenten im Eigentum von DIGITURK.

3.3. DIGITURK ist berechtigt, die in der DIGIKUTU, des MODULS und der DIGITALCARD sowie den DIGITAL-RECEIVERN des Abonnenten vorhandenen Daten jederzeit abzurufen und/oder zu überprüfen sowie die Soft-und/oder Hardware des DIGIKUTU, des MODULS und der DIGITALCARD jederzeit kostenfrei zu aktualisieren, um den Empfang der DIGITURK-PROGRAMME oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages sicherzustellen. Dies gilt unabhängig von den Eigentumsrechten an dem jeweiligen digitalen Satellitenempfänger, der zum Empfang der DIGITURK-PROGRAMME vom Abonnenten eingesetzt wird.

3.4. DIGITURK stellt dem Abonnenten im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten verschiedene Spielfilm-, Serien- und Kinder-Kanäle zur Verfügung. DIGITURK ermöglicht dem Abonnenten den Empfang der Fernsehprogramme gemäß den angebotenen Abonnementarten, ohne dass eine bestimmte Zusammensetzung eines Programmpakets garantiert wird. Die Fernsehprogramme werden überwiegend von Dritten veranstaltet, sodass DIGITURK weitestgehend keinen Einfluss auf Änderungen oder eine etwaige Einstellung der Programme hat. Ein Anspruch des Abonnenten auf den Empfang bestimmter Programme oder Inhalte besteht daher nicht, soweit DIGITURK solche nicht ausdrücklich zusagt. DIGITURK wird jedoch nach Möglichkeit dafür Sorge tragen, dass Struktur und Charakter der gewählten Programmpakete erhalten bleibt. Sofern dies nicht möglich ist, wird DIGITURK den Abonnenten hierüber frühestmöglich informieren und dem Abonnenten ein Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung einräumen,welches binnen zwei Wochen nach Zugang der Information auszuüben ist. Kündigt der Abonnent nicht, so wird der Vertrag ab Inkrafttreten der Änderung mit dem angepassten Leistungsangebot fortgesetzt.

3.5. DIGITURK und deren Vertriebspartner haften nicht dafür, dass Leistungen Dritter, die für den Empfang der DIGITURK-PROGRAMME vom Abonnenten in Anspruch genommen werden, jederzeit uneingeschränkt und beanstandungslos zur Verfügung stehen. Eine Haftung von DIGITURK oder deren Vertriebspartnern für das Verhalten Dritter ist insbesondere für den Fall ausgeschlossen, dass die Durch- oder Weiterleitung der DIGITURK-PROGRAMME von solchen Dritten nicht beanstandungslos oder überhaupt nicht durchgeführt wird. Dies gilt nicht, sofern die empfangsbeeinträchtigenden Umstände von DIGITURK oder den von DIGITURK eingeschalteten Vertriebspartnern zu vertreten ist.

3.6. DIGITURK und/oder deren Vertriebspartner haben das Recht, in öffentlich zugänglichen Räumen den Zustand der DIGIKUTU, des MODULS und der DIGITALCARD zu kontrollieren und die zum Empfang verwendeten DIGITAL-RECEIVER zu überprüfen sowie die zur Entdeckung rechtswidriger Nutzungen erforderlichen Handlungen vorzunehmen, um den Empfang der DIGITURK-PROGRAMME oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages sicherzustellen. Die Überprüfung in den öffentlich zugänglichen Räumen erfolgt gegebenenfalls nach einer an den Abonnenten gerichteten Aufforderung. Diesbezüglich verpflichtet sich der Abonnent, den Mitarbeitern von DIGITURK jederzeit Zugang zu öffentlich zugänglichen Räumen zu verschaffen, in denen der jeweilige DIGIKUTU, das MODUL und die DIGITALCARD sich befinden. Verweigert der Abonnent dies, hat DIGITURK ohne weitere Maßnahmen und Absprache das Recht, die Nutzung der Leistungen zu sperren.

3.7. DIGITURK ist berechtigt, die DIGIKUTU, das MODUL und die DIGITALCARD jederzeit auszutauschen. Liegen Gründe vor, die einen Austausch notwendig erscheinen lassen, um den Empfang der DIGITURK-PROGRAMME oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages sicherzustellen, ist der Kunde verpflichtet, die DIGIKUTU, das MODUL und die DIGITALCARD innerhalb von 7 Tagen nach Auftreten dieser Gründe und Aufforderung durch DIGITURK nach Wahl von DIGITURK an DIGITURK zurückzusenden oder beim Vertriebspartner von DIGITURK abzugeben. Bei Überschreitung der Austauschfrist von 30 Tagen hat DIGITURK das Recht, die DIGIKUTU, das MODUL und die DIGITALCARD ohne weitere Maßnahmen und Absprachen zu sperren.

4. Verpflichtungen des Abonnenten, die technischen Voraussetzungen und Eigentum an DIGIKUTU, am MODUL und an der DIGITALCARD

4.1. Der Abonnent darf die DIGIKUTU, das MODUL und die DIGITALCARD nur im Rahmen seiner vertraglichen Rechte und Pflichten nutzen. Die Rechte und Pflichten des Abonnenten gelten nur bezüglich derjenigen DIGIKUTU, des MODULS und der DIGITALCARD, für welche das konkrete Abonnement besteht. Zum Erwerb von Rechten an einer weiteren DIGIKUTU, an einem weiteren MODUL und an einer DIGITALCARD ist der Abonnent verpflichtet, ein neues Abonnement abzuschließen. Der Erwerb oder die Nutzung einer einzelnen DIGIKUTU, eines einzelnen MODULS und an einer DIGITALCARD ohne Abschluss eines entsprechenden Abonnements ist nicht möglich.

4.2. Dem Abonnenten ist bekannt, dass er für den Empfang von DIGITURK-PROGRAMMEN eine digitaltaugliche Satellitenempfangsanlage benötigt. Diese Anlage ist seitens des Abonnenten selbst zu stellen, insbesondere ist DIGITURK oder einer seiner Vertriebspartner in keiner Weise verpflichtet, dem Abonnenten eine solche Anlage zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für die Bereitstellung eines zum Empfang der DIGITURK-PROGRAMME tauglichen DIGITALEN RECEIVERS. Zum Empfang der HD-TV Programme ist der Abonnent nur nach Buchung des entsprechenden DIGITURK Program¬mangebotes berechtigt. Der Abonnent kann die HD-TV Program¬mangebote als monatliches, halbjährliches oder jährliches Programmpaket buchen. Zusätzlich benötigt der Abonnent zum Empfang der HD-TV Programmangebote ein MODUL, das an einen DIGITALEN-RECEIVER angebracht wird. Das MODUL ist von DIGITURK käuflich zu erwerben. Ohne dieses MODUL ist die Nutzung der HD-TV Programmangebote nicht möglich, insbesondere ist die Nutzung der HD-TV Programmangebote über die DIGIKUTU und die DIGITALCARD nicht möglich.

4.3 Für die Funktionstauglichkeit der HD-TV Programmangebote über das käuflich zu erwerbende MODUL, ist zusätzlich ein kompatibler DIGITAL-RECEIVER erforderlich, der die Systemvoraussetzungen für eine ordnungsmäßige Funktionsfähigkeit des MODULS erfüllt. Für eine ordnungsmäßige Funktionsfähigkeit und einen ordnungsmäßigen Empfang der HD-TV Program¬mangebote muss der DIGITAL RECEIVER des Abonnenten CI+ unterstützt sein. Der Abonnent ist alleine dafür verantwortlich, dass der vom Abonnenten genutzte DIGITAL RECEIVER CI+ unterstützt. Eine einwandfreie Nutzungsmöglichkeit der Leistungen ist nur dann möglich, wenn die Systeme des Abonnenten diese technischen Voraussetzungen erfüllen. Sofern der vom Abonnenten eingesetzte DIGITAL RECEIVER die hier unter 4.3 definierten Voraussetzungen nicht erfüllt, ist eine Nutzung der Leistungen von DIGITURK unter Umständen nicht oder nur eingeschränkt möglich. Eine Rückerstattung von Nutzungsentgelten durch DIGITURK ist in diesem Fall ausgeschlossen.

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Bu sözleşmenin telif hakkı DIGITURK’E aittir, DIGITURK’ün yazılı izni olmaksızın basımı yapılamaz, kısmen veya tamamen kopyalanamaz.

4.4. Bei anderen DIGITALEN RECEIVERN übernimmt DIGITURK nicht die Verantwortung für die Übertragungsqualität und der technischen Hilfestellung. Im Zusammenhang mit derartigen anderen DIGITALEN RECEIVERN auftretende Probleme berechtigen den Abonnenten nicht zur Kündigung des Abonnements.

4.5. Die DIGIKUTU und das MODUL, die der Abonnent käuflich erwerben kann, bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung im Eigentum von DIGITURK. Der Abonnent wird nach vollständiger Kaufpreiszahlung der Eigentümer der DIGIKUTU bzw. des MODULS, aber nicht der Eigentümer der aufgeladenen Daten. Die Rechte von DIGITURK gemäß 3.7. bleiben von dieser Regelung unberührt. Die DIGITALCARD, die an den Abonnent geliefert wird und mit der der Abonnent durch den in der DIGITALCARD enthaltenen Micro-Chip von DIGITURK die verschlüsselten und unverschlüsselten DIGITURK-PROGRAMME im Rahmen des Vertrages empfangen kann, ist und bleibt Eigentum von DIGITURK

4.6. Für den Ersatz einer verloren gegangenen oder beschädigten DIGITALCARD oder nicht innerhalb von vier Wochen nach Vertragsbeendigung oder auf Verlangen der DIGITURK nicht zurückgegebenen DIGITALCARD wird eine Gebühr in Höhe von Euro 50,00 (je DIGITALCARD) erhoben. Für den Ersatz eines MODULS oder einer DIGIKUTU, die nicht unter die Garantiehaftung von DIGITURK fallen, wird ebenfalls eine Gebühr in Höhe von jeweils Euro 50,00 erhoben.

4.7. Der Abonnent verpflichtet sich, alle gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere auch die Bestimmungen des Jugendschutzes. Bei begründetem Verdacht ist DIGITURK berechtigt, die Nutzung der Erwachsenenangebote zu sperren.

4.8. Verboten ist insbesondere die geschäftsmäßige Weiterveräußerung oder Vermietung der DIGIKUTU, des MODULS und der DIGITALCARD an Dritte.

5. Abonnemententgelt, Zahlungsweisen und Preisänderungen

5.1. Der Abonnent ist hinsichtlich des Abonnemententgelts vorleistungspflichtig. Bei Abschluss des Abonnementvertrages hat der Abonnent die Möglichkeit zwischen (a) Vorab-Barzahlung und (b) monatlicher Zahlung mit Einzugsermächtigung zu wählen.

a) Vorab-Barzahlung: Der Abonnent zahlt den Fixpreis für ein sechs -oder zwölfmonatiges Grundabonnement unmittelbar bei dem Vertriebs- oder Logistikpartner von DIGITURK und erhält die DIGITALCARD von diesem ausgehändigt. In dem Fixpreis ist eine sog. Aktivierungsgebühr enthalten. Der Abonnent wird darüber hinaus gebeten, eine Einzugsermächtigung für den Einzug der sonstigen aus dem Vertrag erwachsenden Forderungen – insbesondere für die Abonnementgebühren im Falle einer Verlängerung des Vertrages – zu erteilen.

b) Monatliche Zahlung mit Einzugsermächtigung: Der Abonnent zahlt eine Aktivierungsgebühr sowie die erste Monatsrate im Voraus bar an den Vertriebs-oder Logistikpartner von DIGITURK und erhält die DIGITALCARD ausgehändigt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Abonnent, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, die für den Einzug der sonstigen aus dem Vertrag erwachsenden Forderungen – insbesondere für die vertraglich vorgesehenen Monatsraten und die Abonnementgebühren im Falle einer Verlängerung des Vertrages – gilt. Monatsraten werden jeweils am 3. eines jeden Kalendermonats (bzw. am nächsten Werktag) eingezogen. Im Falle der Kürzung des ersten Vertragsmonats gemäß Ziffer 10.1. wird der erste Vertragsmonat anteilig entsprechend der betroffenen Kalendertage berechnet; die Differenz zur Vorauszahlung in bar wird in der nächsten Abrechnung berücksichtigt.

5.2. Der Abonnent kann die DIGITURK-PROGRAMME gemäß 5.1. über die DIGIKUTU und die HD-TV Programme mittels eines MODULS empfangen. Neben einem Abonnement im Sinne von 5.1., muss der Abonnent eine DIGIKUTU oder ein MODUL gemäß 4.5. käuflich erwerben.

a) Vorab-Barzahlung: Der Abonnent zahlt den Fixpreis für ein sechs -oder zwölfmonatiges Grundabonnement und den Kaufpreis für die DIGIKUTU oder das MODUL unmittelbar bei dem Vertriebs -oder Logistikpartner von DIGITURK und erhält die DIGIKUTU oder das MODUL von diesem ausgehändigt. In dem Fixpreis ist eine sog. Aktivierungsgebühr enthalten. Der Abonnent wird darüber hinaus gebeten, eine Einzugsermächtigung für den Einzug der sonstigen aus dem Vertrag erwachsenden Forderungen – insbesondere für die Abonnementgebühren im Falle einer Verlängerung des Vertrages – zu erteilen.

b) Monatliche Zahlung mit Einzugsermächtigung: Der Abonnent zahlt eine Aktivierungsgebühr sowie die erste Monatsrate und den Kaufpreis für die DIGIKUTU oder das MODUL im Voraus bar an den Vertriebs -oder Logistikpartner von DIGITURK und erhält die DIGIKUTU oder das MODUL ausgehändigt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Abonnent, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, die für den Einzug der sonstigen aus dem Vertrag erwachsenden Forderungen – insbesondere für die vertraglich vorgesehenen Monatsraten und die Abonnementgebühren im Falle einer Verlängerung des Vertrages – gilt. Monatsraten werden jeweils am 3. eines jeden Kalendermonats (bzw. am nächsten Werktag) eingezogen. Im Falle der Kürzung des ersten Vertragsmonats gemäß Ziffer 10.1. wird der erste Vertragsmonat anteilig entsprechend der betroffenen Kalendertage berechnet; die Differenz zur Vorauszahlung in bar wird in der nächsten Abrechnung berücksichtigt.

5.3. Bei Widerruf einer erteilten Einzugsermächtigung durch den Abonnenten erhebt DIGITURK ein Zusatzentgelt für die administrative Abwicklung in angemessener, gerichtlich überprüfbarer Höhe. Der jeweils zu zahlende Betrag wird dem Abonnenten in Rechnung gestellt und ist zusammen mit dem Abonnemententgelt zur Zahlung fällig. 5.4. Wird eine Banklastschrift durch einen vom Abonnenten zu vertretenden Umstand von der Bank zurückgerufen, kann DIGITURK vom Abonnenten den Ersatz der durch den Rückruf entstehenden Kosten verlangen. Die Höhe dieser Kosten weist DIGITURK dem Abonnenten durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nach.

5.5. DIGITURK ist berechtigt, die Gebühren im Falle einer Steigerung der Gesamtkosten (bestehend aus Programmbeschaffungskosten, Technikkosten, Lohn-und Dienstleistungskosten, Kosten für Material und Kundenverwaltungssysteme sowie Gemeinkosten) entsprechend zu erhöhen. Etwaige Kostenentlastungen sind hierbei zu berücksichtigen. Eine Preiserhöhung zum Zwecke der Gewinnsteigerung ist ausgeschlossen. Bei befristeten Verträgen ist eine Erhöhung während der Grundlaufzeit sowie während eines jeden Verlängerungszeitraums ausgeschlossen; die Erhöhung tritt gegebenenfalls mit Wirkung zum nächsten Verlängerungszeitraum ein. Im Falle der Gesamtkostenminderung wird DIGITURK die Gebühren entsprechend der vorstehenden Regelung senken. Unabhängig hiervon wird DIGITURK die Preise im Falle einer Veränderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer entsprechend anpassen.

5.6. Im Falle einer Preiserhöhung wird DIGITURK den Abonnenten mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten informieren und hierbei die Gründe für die Preiserhöhung gemäß der vorstehenden Bestimmungen darlegen. Der Abonnent hat das Recht, den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat, beginnend mit dem Zeitpunkt, in dem der Abonnent über die anstehende Preiserhöhung Kenntnis erlangen konnte, mit Wirkung zum Zeitpunkt der Erhöhung der Gebühren zu kündigen. Falls eine Kündigung unterbleibt, wird der Vertrag zu den neuen Bedingungen fortgeführt.

5.7. Abonnenten, die außerhalb Deutschlands ansässig sind, können die Abonnemententgelte derzeit nicht im Wege der Einzugsermächtigung entrichten, sondern können nur bar oder mittels Banküberweisung zahlen. Im Falle der Überweisung sind die von DIGITURK vorgegebenen Vordrucke zu benutzen, um eine eindeutige Zuordnung der Zahlung zu ermöglichen. Dieses Verfahren findet auch für in Deutschland ansässige Kunden Anwendung, sofern die Zahlung gemäß den Ziffern 5.1. und 5.2. misslingt.

5.8. DIGITURK kann im Rahmen besonderer Kampagnen von den vorstehenden Reglungen abweichen. Hierbei wird DIGITURK den Abonnenten auf die Geltung der besonderen Bedingungen ausdrücklich hinweisen. Ein etwaiger Rabatt gilt in jedem Fall nur für die Grundlaufzeit; für Verlängerungszeiträume gilt der reguläre Preis.

6. Vertragswidrige Nutzung

6.1. Sofern ein privater Abonnent gegen die in den Ziffern 1.3. und 1.4. aufgeführten Nutzungsverbote verstößt, ist DIGITURK berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistungen sofort zu sperren, den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatzansprüche im Sinne der Ziffer 10.4. geltend zu machen. Hierbei geht DIGITURK im Falle der Ziffer 1.3. aufgrund der vom Abonnenten begangenen Vertragsverletzung davon aus, dass dieser während der gesamten Vertragsdauer gegen das Nutzungsverbot verstoßen hat und der Schaden von DIGITURK nach den Verträgen für gewerbliche Abonnenten zu berechnen ist. Dem Abonnenten bleibt der Nachweis gestattet, dass DIGITURK ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.2. DIGITURK kann von diesen Schritten absehen, wenn der Abonnent einen etwaigen Schaden von DIGITURK gemäß Ziffer 6.1 ersetzt und unverzüglich neben dem bisherigen Vertrag einen Vertrag für gewerbliche Abonnenten mit einer Mindestdauer von sechs Monaten abschließt.

7. Leistungsstörungen und Sperrung der Leistungen

7.1. Sofern dem Abonnenten der Empfang der DIGITURK-PROGRAMME aus einem von ihm zu vertretenden Grunde unmöglich wird oder nur eingeschränkt möglich ist, bleibt die Verpflichtung des Abonnenten zur Zahlung der Abonnementgebühr an DIGITURK hiervon unberührt.

7.2. Ist der Abonnent mit der Zahlung der Abonnementgebühren oder sonstiger Forderungen im Rückstand, so kann DIGITURK den Empfang der von ihr erbrachten Leistungen über die DIGITALCARD, das MODUL und den DIGIKUTU, sperren lassen.

7.3. Im Falle der Sperrung des Empfangs der Leistungen von DIGITURK über die DIGITALCARD, das MODUL und den DIGIKUTU gemäß Ziffern 3.6, 3.7, 6.1 oder 7.2 verweigert DIGITURK die Erbringung seiner vertraglichen Leistung, dem Abonnenten den Empfang der DIGITURK-PROGRAMME zu gewähren, um die Erfüllung der jeweiligen vertraglichen Ansprüche durch den Abonnenten sicherzustellen. Das Recht zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder aus einem anderen wichtigen Grund bleibt von der Sperrung unberührt.

7.4. Der Abonnent wird darauf hingewiesen, dass das Abonnement während einer vom Abonnenten schuldhaft verursachten Sperrung fortläuft und der Abonnent verpflichtet bleibt, die auf diesen Zeitraum entfallenden Abonnementgebühren zu zahlen, ohne dass das Abonnement um den Zeitraum der Sperrung verlängert wird, soweit DIGITURK dem Abonnenten nicht freiwillig eine entsprechende Verlängerung der Vertragslaufzeit zugesteht. DIGITURK kann die Kosten, die wegen der Sperrung des Empfangs der Leistungen über das Internet entstehen, von dem Abonnenten verlangen.

7.5. Die beantragte Entsperrung wird vorgenommen, wenn der Grund für die Sperrung beseitigt ist, die eventuell anfallenden Kosten durch die Sperrung des Empfangs durch den Abonnenten kompensiert sind und das Abonnentenkonto keine weiteren Außenstände aufweist.

7.6. Für den Fall, dass aus Gründen höherer Gewalt, Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung oder einer Sendestörung in der Türkei oder einem anderen Land, in dem insbesondere die Produktion oder die Einspeisung des Programms in das Internet oder des betroffenen Teils erfolgt, die DIGITURK-PROGRAMME dem Abonnenten nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen zur Verfügung gestellt werden können, ohne dass dies von DIGITURK oder dem Abonnenten zu vertreten ist, gilt Folgendes: Wird die Unterbrechung innerhalb von 72 Stunden behoben, so steht DIGITURK für den Programmausfall nicht ein. Dauert die Unterbrechung länger als 72 Stunden, so ruht ab der 73. Stunde die Pflicht zur Zahlung des Abonnemententgelts durch den Abonnenten und die Pflicht zur Lieferung der DIGITURK-PROGRAMME durch DIGITURK; das Abonnement wird nach Beendigung des Programmausfalls fortgesetzt und um die Ausfallzeit verlängert.

8. Haftung von DIGITURK

8.1. DIGITURK haftet nicht für Schäden, die dem Abonnenten durch den Betrieb oder die Installation des DIGIKUTU, des MODULS, der DIGITALCARD oder anderer DIGITAL RECEIVER entstehen, insbesondere an den ihm gehörenden Waren und Einrichtungsgegenständen sowie sonstigen Gegenständen gleich welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind.

8.2. Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch DIGITURK oder deren Vertriebspartner. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung ebenfalls nicht eingeschränkt.

9. Datenschutz und Call-Center

9.1. Der Abonnent stimmt zu, dass personenbezogene Daten zu Zwecken der ordnungsgemäßen Durchführung dieses Vertrages von DIGITURK, von deren Muttergesellschaft Digital Platform Iletisim Hizmetleri A.S., Cihannüma Mah., Yildiz Caddesi No. 34, Polat Tower, Besiktas, 34353 Istanbul (Türkei), sowie von den Vertriebspartnern von DIGITURK gespeichert, genutzt und verarbeitet werden.

9.2. DIGITURK verpflichtet sich, die Regelungen des Datenschutzes – insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz – zu beachten. DIGITURK wird ihre Muttergesellschaft sowie die mit der Abwicklung dieses Vertrages betrauten Mitarbeiter in der erforderlichen Form zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichten. Darüber hinaus wird DIGITURK alle


Personen, die mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut sind, auf diese Vorschriften hinweisen und steht dafür ein, dass diese beachtet werden.

9.3. Soweit sich DIGITURK zur Erbringung der angebotenen Leistungen Dritter bedient, ist DIGITURK im Rahmen des geltenden Rechts berechtigt, die Abonnentendaten weiterzugeben, wenn schützenswerte Interessen des Abonnenten nicht beeinträchtigt werden und dies für die Durchführung der im Rahmen des Abonnements anfallenden Aufgaben erforderlich ist. Ferner kann DIGITURK die Abonnentendaten an Dritte, soweit dies zum Zwecke der Abtretung oder des Einzugs der Forderungen erforderlich ist, und an mit DIGITURK verbundene Unternehmen übermitteln.

9.4. DIGITURK ist berechtigt, die Bestandsdaten des Abonnenten zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Abonnenten an Auskunfteien wie die SCHUFA Holding AG, Creditreform und an vergleichbare Auskunftteien zu übermitteln und zu diesem Zweck Auskünfte einzuholen. DIGITURK ist ferner berechtigt, den genannten Auskunfteien die Bestandsdaten des Abonnenten sowie Informationen über abgeschlossene gerichtliche oder sonstige Verfahren oder Vergleiche betreffend die Kreditwürdigkeit des Abonnenten zu übermitteln, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen von DIGITURK erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Abonnenten nicht beeinträchtigt werden. Der Abonnent kann bei den Wirtschaftsauskunfteien die ihn betreffenden gespeicherten Daten abfragen.

9.5. Der Abonnent stimmt weiterhin zu, dass die von ihm getätigten Anrufe im Call-Center – soweit zur Abwicklung des Vertrages erforderlich – aufgezeichnet werden; der Abonnent kann einer Aufzeichnung zu Beginn des Telefonats jedoch widersprechen. Dies gilt sowohl für Anrufe, die von einem Call-Center in Deutschland bearbeitet werden, als auch für etwaige Anrufe, die an ein in der Türkei befindliches Call-Center der Muttergesellschaft weitergeleitet werden. Solchen kostenfreien Weiterleitungen von Anrufen stimmt der Abonnent hiermit ebenfalls zu.

9.6. Der Abonnent willigt ein, dass DIGITURK seine Bestandsdaten zu Marketingmaßnahmen für eigene Angebote verwendet, z.B. zur Versendung von E-Mails mit allgemeinen Informationen zu den Leistungen oder zur telefonischen Information über neue Produkte. Auch mit der Nutzung der Bestandsdaten zu Marktforschungszwecken, einschließlich Umfragen, auch per Telefon, ist der Abonnent einverstanden und stimmt Befragungen zur Kundenzufriedenheit oder zum Bedarf nach neuen Diensten durch DIGITURK ausdrücklich zu. Dem Abonnenten ist bekannt, dass er diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise schriftlich oder elektronisch widerrufen kann.

10. Vertragsdauer und Kündigung

10.1. Befristete Abonnementverträge werden zunächst für eine Grundlaufzeit von 6 oder 12 Monaten abgeschlossen. Die HD-TV Program¬mangebote können als monatliche, halbjährliche oder jährliche Programmpakete abonniert werden. Im Falle der monatlichen Zahlung gemäß den Ziffern 5.1 b) und 5.2 b) endet der erste Vertragsmonat am 2. des nächsten Kalendermonats, der auf die Freischaltung folgt (z.B.: Freischaltung am 08.01. -Ende des ersten Vertragsmonats am 02.02.). Hiernach richtet sich auch die Berechnung des Ablaufs der Grundlaufzeit, die demnach im Falle eines 12-Monats-Vertrages 11 Monate nach Ablauf des ersten Vertragsmonats abläuft (im obigen Beispiel am 02.01. des darauffolgenden Jahres). Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich – sowohl im Falle der Barzahlung gemäß den Ziffern 5.1. a) und 5.2. a) als auch im Falle der monatlichen Zahlung gemäß den Ziffern 5.1. b) und 5.2. b) – nach der Grundlaufzeit sowie nach dem Ablauf eines jeden Verlängerungszeitraums automatisch – also ohne dass es hierzu einer weiteren Erklärung bedarf –, um die Dauer der vereinbarten Grundlaufzeit, d.h.

•bei einer Grundlaufzeit von 6 Monaten: Automatische Verlängerung um 6 Monate

•bei einer Grundlaufzeit von 12 Monaten: Automatische Verlängerung um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht jeweils sechs Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Die vom Abonnenten erteilte Einzugsermächtigung gilt auch für Verlängerungszeiträume. Die Höhe und die Fälligkeit des Abonnementsentgeltes entsprechen den Bedingungen der Grundlaufzeit, wobei die Aktivierungsgebühr entfällt. Falls der Abonnent im ursprünglichen Vertrag als Zahlungsweise gemäß den Ziffern 5.1. a) und 5.2. a) Vorab-Barzahlung gewählt und für die darüber hinausgehenden Forderungen eine Einzugsermächtigung erteilt hat, wird das Abonnemententgelt für den Verlängerungszeitraum vollständig am 3. des auf das ursprüngliche Ablaufdatum folgenden Kalendermonats (bzw. am nächsten Werktag) eingezogen. Wenn keine Einzugsermächtigung existiert, hat der Abonnent das Abonnemententgelt bis zu diesem Tag per Überweisung zu zahlen; Ziffer 5.7 findet entsprechende Anwendung.

10.2. Bei unbefristeten Abonnementverträgen richtet sich die Berechnung des ersten Vertragsmonats ebenfalls nach Ziffer 10.1. Der Vertrag kann von beiden Seiten durch schriftliche Erklärung bis zum 15. eines jeden Kalendermonats mit Wirkung zum 02. des darauffolgenden Kalendermonats gekündigt werden.

10.3. Beide Parteien sind berechtigt, den Abonnementvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt immer bei erheblichen Verletzungen des Vertrages durch die jeweils andere Partei vor. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn DIGITURK zur Sperrung des DIGIKUTU, des MODULS und der DIGITALCARD berechtigt ist. Im Falle des Zahlungsverzuges gemäß Ziffer 7.2 wird DIGITURK dem Abonnenten eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren; eine Kündigung ist dann nur bei fruchtlosem Ablauf der Frist zulässig. Kündigt DIGITURK den Abonnementvertrag, so ist der Abonnent zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe der Abonnementgebühren für die vertragliche Restlaufzeit verpflichtet. Den Parteien bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer, niedriger oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Gerichtsstand ist, soweit der Abonnent Kaufmann ist, Frankfurt am Main.

11.2. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (UNCITRAL/CISG). 11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle einer hieraus entstehenden oder einer sonstigen Lücke gilt diejenige ergänzende Regelung, die dem Willen der Parteien unter Berücksichtigung von deren wirtschaftlichen Interessen am nächsten kommt.

11.5. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Dies gilt auch für das Außerkraftsetzen des Schriftformerfordernisses. Ausgenommen hiervon sind lediglich Mitteilungen von DIGITURK an den Abonnenten, die nach Wahl von DIGITURK über einen der vom Abonnenten im Vertragsformular oder anderweitig angegebenen Kommunikationswege (Post, Fax, e-mail, Telefon) oder deutlich über Programmvorschauen der DIGITURK-PROGRAMME bzw. die DIGITURK-PROGRAMME selbst erfolgen können. Dies gilt insbesondere auch für solche Mitteilungen, die zu einer Änderung des Vertrages führen, falls der Abonnent nicht widerspricht.

Stand 08.03.2011

WIDERRUFSBELEHRUNG

Sofern der Vertrag von einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon/e-mail/Fax/Internet) geschlossen wurde, besitzt dieser ein gesetzliches Widerrufsrecht, auf das DIGITURK wie folgt hinweist: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, Email) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Sofern diese Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt wird, beträgt die Frist einen Monat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Digiturk Europe GmbH, Mainzer Landstraße 211, 60326 Frankfurt am Main, Deutschland, Fax: 069-66101959 (von außerhalb Deutschlands: 0049-69-66101959), e-mail: info@digiturkeuro.com. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschliesslich auf deren Prüfung (wie sie im Ladengeschäft möglich gewesen wäre) zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung (oder der Sache), für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.